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RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Darf neben Einzelstrafen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden? 2. Muß auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes ("gefährlicher Gewohnheitsverbrecher") hingewiesen werden, bevor auf Grund des Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes gegen gefährliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 176
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
Rechtsmittel
Die Strafe des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte ist neben der Gesamtstrafe ausgesprochen und deshalb mit dieser aufzuheben (RGSt 68, 176); sie wäre auf Grund der Feststellungen des Tatrichters keinen rechtlichen Bedenken begegnet. - BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
Rechtsmittel
Nach der Bestimmung des § 76 StGB sind zwar mit Rücksicht darauf, daß erst durch die Bildung der Gesamtstrafe die Strafe maßgebend festgesetzt wird, die den Angeklagten für sein gesamtes strafbares Tun einheitlich trifft (vgl. u.a. RGSt 73, 366, 367), die Nebenstrafen, Nebenfolgen und Sicherungsmaßregeln neben der Gesamtstrafe auszusprechen, so daß z.B. der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nur einmal ausgesprochen werden darf (vgl. u.a. RGSt 36, 88, 89; 68, 176). - BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.02.1953 - 1 StR 514/52
Rechtsmittel
Die Aufhebung des Urteils teils im Schuld- und teils im Strafausspruch bedingt auch die Aufhebung der Gesamtstrafe und der neben dieser erkannten Ehrenstrafe (RGSt 68, 176). - BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Rechtsmittel
Die Aufhebung des Urteils in einzelnen Teilen führt jedoch auch zur Aufhebung der Gesamtstrafe und der neben dieser erkannten Ehrenstrafe (RGSt 68, 176). - BGH, 17.04.1952 - 4 StR 642/51
Auslegung der in § 883 Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehenen Eidesformel - …
Die Ansicht des Landgerichts, dass die Mindestdauer der Aberkennung 2 Jahre betrage, geht nach Lage des Falls fehl, Massgebend ist nicht die Zuchthausstrafe, die in erster Reihe für den Meineid angedroht ist, sondern die im vorliegenden Fall tatsächlich ausgeworfene Gefängnisstrafe (vgl RGSt 36, 88 ff; 68, 176;… RGGA 53, 437). - BGH, 13.02.1959 - 4 StR 496/58
Rechtsmittel
Nebenstrafen und Nebenfolgen dieser Art können, wenn eine Gesamtstrafe zu bilden ist, nur mit der Gesamtstrafe selbst, nicht aber neben den Einzelstrafen ausgesprochen werden (RGSt 68, 176; 74, 4; 75, 212; OGH BritZ in NJW 1950, 655). - BGH, 26.04.1956 - 3 StR 72/56
Rechtsmittel
Infolgedessen müssen auch die Gesamtstrafe und der an sie sich knüpfende Ausspruch über die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aufgehoben werden (vgl. RGSt 68, 176). - BGH, 12.05.1955 - 3 StR 143/55
Rechtsmittel
Der Strafausspruch in den Diebstahlsfällen und in dem Betrugsfalle, der Gesamtstrafausspruch und der Ausspruch der Nebenstrafen (vgl § 76 StGB und RGSt 68, 176) sind somit bei beiden Angeklagten aufzuheben. - BGH, 14.12.1954 - 5 StR 610/54
Rechtsmittel
Hierauf wird neben der Gesamtstrafe erkannt (RGSt 68, 176). - BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1953 - 1 StR 56/53
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 9/52
Rechtsmittel
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 187/52
- BGH, 28.04.1955 - 3 StR 99/55
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.11.1951 - 1 StR 581/51
Gesamtstrafenbildung aus den ersterwähnten Strafen im nachträglichen …