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   RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34   

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https://dejure.org/1934,277
RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34 (https://dejure.org/1934,277)
RG, Entscheidung vom 29.05.1934 - 4 D 455/34 (https://dejure.org/1934,277)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1934 - 4 D 455/34 (https://dejure.org/1934,277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Darf neben Einzelstrafen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden? 2. Muß auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes ("gefährlicher Gewohnheitsverbrecher") hingewiesen werden, bevor auf Grund des Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes gegen gefährliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 176
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Die Strafe des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte ist neben der Gesamtstrafe ausgesprochen und deshalb mit dieser aufzuheben (RGSt 68, 176); sie wäre auf Grund der Feststellungen des Tatrichters keinen rechtlichen Bedenken begegnet.
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    Nach der Bestimmung des § 76 StGB sind zwar mit Rücksicht darauf, daß erst durch die Bildung der Gesamtstrafe die Strafe maßgebend festgesetzt wird, die den Angeklagten für sein gesamtes strafbares Tun einheitlich trifft (vgl. u.a. RGSt 73, 366, 367), die Nebenstrafen, Nebenfolgen und Sicherungsmaßregeln neben der Gesamtstrafe auszusprechen, so daß z.B. der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nur einmal ausgesprochen werden darf (vgl. u.a. RGSt 36, 88, 89; 68, 176).
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
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